Der Wehrdienst in der Wehrmacht

- Ein Überblick -

 

Die im Deutschen Reich wurde mit dem Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935 wieder eingeführt und mit dem Wehrgesetz. vom 21. Mai 1935 konkretisiert.
Dauer des aktiven Wehrdienstes 2 Jahre. (Zunächst war festgelegt 1 Jahr; am 24. 8. 1936 wurde vor Ausscheiden der im Herbst 1935 einbe­rufenen Wehrpflichtigen die aktive Dienstzeit auf 2 Jahre verlängert. Lediglich einige zah­lenmäßig begrenzte Kategorien (z. B. Verheiratete) wurden nach einjähriger Dienstzeit entlassen.)
Einberufen wurde im Herbst 1935 zunächst der Jahrgang 1914, dann 1915, 1916, 1917.
Der jüngste noch im l. Welt­krieg ausgebildete Jahrgang war der Jahrgang 1900. Dazwischen klaffte die Lücke der sogenannten ''weißen" Jahrgänge, die keine Ausbildung genossen hatten. Um auch sie nach Möglichkeit für das Heer im Kriege als personelle Reserve verfügbar zu machen, wurden für diesen Zweck neben der aktiven Truppe ''Ergänzungseinheiten" (E-Einheiten) aufgestellt. In ihnen erhielten die Angehörigen der weißen Jahrgänge eine zwei-, später dreimonatige Kurzausbildung. Zunächst wurde 1936 der Jahrgang 1913 einberufen, dann 1937 die Jahrgänge 1912 sowie 1908 und älter.

Durchführung (Beispiel Heer, für Lw und Marine gab es naturgemäß Abweichungen):


A) Eine Art allgemeine Grundausbildung von acht bis zwölf Wochen.
- Waffen- und Schießausbildung mindestens am Karabiner 98k, möglichst auch an der Pistole und Handgranate,
- Grundtätigkeiten im Gefechtsdienst, wie Sicherung, Marsch zu Fuß, Verteidigung von Stellungen
- Wachausbildung
- Verhalten bei Einsatz vom chemischen Kampfstoffen
- Formalausbildung
- Sportausbildung

B) Vollausbildung in der jeweiligen Funktion, also z.B. in der Infanteriegruppe, als Kanonier am Geschütz, als Richtschütze im Panzer usw. Bei der Infanterie waren Ausbildungsthemen z.B.
- Waffenausbildung am leichten MG, später auch mit der Maschinenpistole
- Einsatz im Rahmen der Infanteriegruppe in allen Gefechtarten
- Spähtrupp, Vorposten, Spitzengruppe beim Marsch
- Bau von Feldbefestigungen
Teile der Vollausbildung konnten auch schon in die Grundausbildung verlegt werden, z.B. bei den Reitern.

C) Soweit erforderlich, wurde eine Sonderausbildung entweder vor oder während der Vollausbildung durchgeführt, z.B.
- Fahrschule
- Ausbildung zum Richtschützen (Artillerie, Panzer, aber auch Granatwerfer)
- Ausbildung am schweren MG
- Ausbildung mit Nachrichtengerät

D) Truppenübungsplatzaufenthalte, etwa ein bis zweimal im Jahr für zwei bis vier Wochen.
Teilnahme an Manövern, meistens im Herbst, d.h. im Regelfall am Ende des ersten und des zweiten Dienstjahres.

E) Geeignete Mannschaften konnten zum Gefreiten oder am Ende des zweiten Dienstjahres zum Obergefreiten befördert werden, dann erhielten sie eine Ausbildung als Gruppenführer. Auch eine Ausbildung zum Reserveunteroffizier war während der zweijährigen Dienstzeit möglich, eine Beförderung zum Unteroffizier erfolgte aber erst beim Ausscheiden aus dem Wehrdienst.

Geschrieben von Jörg Wurdack, Juli 2002

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